Fördersätze von bis 50 Prozent Zuschussvolumen bei kleinen Unternehmen, erhöhte Förderhöchstbeträge, verkürzte Bearbeitungszeiten – und generell herabgesetzte Hürden bzw. Erleichterungen für Investitionen: Corona-bedingt verändern sich ab sofort und befristet bis Jahresende die Zugangsvoraussetzungen für Fördermittel über das „Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm“ (RWP). „Das ist insbesondere für Bestandsunternehmen am Standort, die arbeitsplatzschaffende Maßnahmen planen, also beispielsweise Baumaßnahmen, Erweiterungen oder auch Investitionen in Wirtschaftsgüter, eine sehr positive Nachricht“, sagt Rafael Lendzion, Teamleiter Unternehmensservice bei der WFMG – Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH.
Die entsprechend angepasste Richtlinie ist seit 15. April in Kraft und bis 31. Dezember 2021 befristet. Förderantrage müssen bis 30. September bei der NRW.BANK eingegangen sein. Die WFMG als Innovations- und Förderagentur berät und begleitet Mönchengladbacher Unternehmen dabei engmaschig – und mit Erfolg: Allein 2020 waren nie zuvor erreichte 4,35 Mio. € über RWP-Maßnahmen an örtliche Firmen geflossen, bei einem Gesamt-Investitionsvolumen von 35,3 Mio. €. Hierbei kooperiert die WFMG stets vertrauensvoll mit der NRW.BANK, etwa im Rahmen regelmäßig gut nachgefragter Beratungssprechtage – der nächste bereits am Dienstag kommender Woche. Doch die WFMG-Experten beraten potenzielle Antragsteller mittlerweile auch vor Ort in den Unternehmen, sofern es die pandemische Lage zulässt. „Die Neufassung der Richtlinie macht das Investieren am Standort Mönchengladbach nun noch einmal ein ganzes Stück attraktiver“, sagt Jan Herting, zuständiger Projektmanager bei der WFMG.
Die Grundidee des Programms: Zuschüsse zur Neuansiedlung oder Erweiterung von Unternehmen fungieren als zusätzliche wirtschaftliche Wachstumsimpulse in den Programmgebieten und leisten dabei einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung der Gesamtregion. Besonders in der Corona-Pandemie zeigte sich dabei: Klassische Strukturförderung wandelt sich immer mehr zu Innovationsförderung. Die RWP-Mittel, die die Unternehmen akquirieren, fließen konkret in Innovationsvorhaben, Neubaumaßnahmen und führen zum Auf- und Ausbau wissensbasierter, hochqualifizierter Arbeitsplätze. So wurden in Mönchengladbach von 2018 bis 2020 durch umgesetzte RWP-Maßnahmen direkt 184 Arbeitsplätze neu geschaffen, zahlreiche weitere gesichert. Hierbei ist die indirekte Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Ansiedlung von High-Tech-Jobs noch nicht berücksichtigt. Beispiele von sechs Mönchengladbacher Unternehmen, die im Jahr 2020 mithilfe der WFMG-Beratungsexpertise im Bereich der Fördermittelakquise erfolgreich verschiedenste Projekte und Vorhaben umsetzen konnten, finden sich in der aktuellen Ausgabe des WFMG-Magazins „Business in MG“ (www.businessinmg.de).
Weitere Informationen zur aktualisierten Richtlinie finden sich unter https://www.wirtschaft.nrw/foerderung-von-unternehmen-rwp.