Die WFMG berät und unterstützt Mönchengladbacher Unternehmen verschiedener Größen sowie aus verschiedenen Branchen rund um das Thema Innovation und hilft ihnen dabei, aus den unterschiedlichsten Programmen Fördermittel zu akquirieren. Am Beispiel der Kanzleivision GmbH zeigt die WFMG, wie sie ihre Expertise als Innovations- und Förderagentur unterstreicht.

Die WFMG hat das Startup seit der Vorgründungsphase bis zum heutigen Tag intensiv unterstützt. Zeitweise auch bei der Suche nach Räumlichkeiten – bis das Startup letztlich im Jahr 2020 seinen neuen, repräsentativen Standort im Nordpark beziehen konnte. Die Unterstützung der WFMG trägt nach wie vor Früchte. So kooperiert Haufe als einer der führenden Anbieter Deutschlands für digitale Arbeitsplatzlösungen, Dienstleistungen und Aus- und Weiterbildung nun mit Kanzleivision bei der digitalen Transformation der Steuerkanzleibranche.

 

Christian Weiss (Kanzleivision) – kurz interviewt:

Eingesetztes Förder-Instrument
„Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)“, zur Expansion am Standort MG und Schaffung innovativer Arbeitsplätze.

Höhe der akquirierten Fördermittel
135.000 Euro

Damit umgesetzte Maßnahmen
Verdreifachung der Mitarbeiterzahl.

Beitrag der WFMG
„Sie hat uns auf die Förderprogramme aufmerksam gemacht und uns bis zur Auszahlung erfolgreich beraten.“

Stellenwert von Innovationen im Unternehmen
„Wir leben von Innovationen. Wir helfen unseren Kanzleien innovative Leistungen zu entwickeln. Mit den Kanzleien unterstützen wir auch deren Mandanten (Mittelstand) bei der digitalen Transformation.“

Weitere Infos zum Unternehmen: www.kanzleivision.de

Kanzleivision bietet Digitalisierungsmanagement für Kanzleien | Foto: Kanzleivision

 

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) im Überblick:

  • Verwendungszweck: Gefördert werden Investitionsvorhaben, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte (Errichtung oder Erweiterung neuer Betriebsstätten, erstmaliger Erwerb einer Betriebsstätte, Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte)
  • Die dem Antrag zugrunde liegenden förderfähigen Ausgaben dürfen die Grenze von 150.000 Euro nicht unterschreiten.
  • Mit dem Vorhaben darf erst nach Antragsstellung begonnen werden.
  • Der Umfang der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens, der Größe des Unternehmens und dem Investitionsort:

Mehr zum ,,Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm“ (RWP) gibt es hier.